Häufig haben Sie als Betreuer es mit jungen Eltern zu tun und Sie fragen sich, für welche Aufgaben Sie dann zuständig sind. Teilweise hat die betreute Person acht oder neun Kinder, möglicherweise noch von verschiedenen Vätern. Müssen Sie als rechtliche Betreuer Anträge für die Kinder stellen, die an sich die jungen Eltern selbst zu stellen hätten, hierzu jedoch nicht in der Lage sind. In dem Seminar wird geklärt, welche Rechten und Pflichten bei der Antragstellung zu beachten sind. Durch das Seminar werden Sie jedoch auch vertieft mit Fragen des Umgangs und des Sorgerechts vertraut gemacht.
Schwerpunkte:
Ergänzungsbetreuung/Vormundschaft für die Kinder
Ansprüche nach dem JAG
Erbausschlagungen für Kinder
Gesundheitssorge für Kinder
Erziehungsfähigkeit der Eltern
Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten
Unterhaltsansprüche der Kinder
Sybille M. Meier, Fachanwältin Sozialrecht