BTHG – Was ändert sich ab dem 1.1.2020 ?

Titel:
Was kommt auf rechtliche Betreuer und Betreuerinnen zu?
Beschreibung:

Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ändern sich nicht nur die Vorgaben zur Eingliederungshilfe (EGH), sondern auch zur Grundsicherung (GruSi) gravierend. Damit kommen auf die rechtlichen Betreuer – insbesondere mit den Aufgabenkreisen Gesundheitsvorsorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder Vertretung gegenüber Behörden – komplizierte Aufgaben zu. An diesem Tag erhalten Sie einen Überblick über Ihre Aufgaben und Pflichten.

Zielgruppe:
rechtliche Betreuer und Betreuerinnen
Beginn:
11. September 2019, 09:00
Ende:
11. September 2019, 16:15
Anm.-schluss:
15. August 2019
Ort:
Haus Lebenshilfe
Leitung:

Susanne Stojan-Rayer, Rechtsanwältin, Kiel

Kosten:
EURO 140,00
zus. Kosten:
nein
Nummer:
61-19

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