Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen nach dem Willen des Gesetzgebers den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
inhaltliche Schwerpunkte:
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Leistungen der „neuen“ Eingliederungshilfe nach SGB IX und stellt ausführlich Schnittstellen- und Abgrenzungsprobleme zur gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Insbesondere werden praxisrelevante Fallgruppen erörtert, in denen nach altem wie nach neuem Recht regelmäßig Abgrenzungsprobleme zu den Leistungskatalogen der Kranken- und Pflegeversicherung zu lösen sind. Besonders fokussiert werden dabei:
- Hilfsmitteversorgung
- Begleitung in Kita und Schule
- volle oder teilweise Übernahme von alltäglich wiederkehrenden Handlungen
- Begleitung außerhalb der Wohnung unter Beachtung des sog. Lebenslagenmodells
Mitarbeitende in Sozialberatungsstellen in Kommunen oder bei Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, Mitarbeitende in Pflegestützpunkten, in der Pflegeberatung, in Ansprechstellen der Kranken- bzw. Pflegeversicherung, Mitarbeitende bei Trägern der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiterer Reha-Träger.
RA Christian Au, Rechtsanwalt für Sozialrecht