Grundlagen der Eingliederungshilfe nach SGB IX (BTHG) und SGB VIII

Titel:
Die Eingliederungshilfe (EGH) für Menschen mit Behinderung befindet sich im Umbruch.
Beschreibung:

Nach Verabschiedung des BTHG nimmt die Eingliederungshilfe neue Strukturen an. Deutlich erhöhte Vermögensfreigrenzen, umfassende Neuregelungen für das Gesamtplanverfahren und die Bedarfsermittlung verändern die bisherigen Regelungen, während bewährte Rahmenbedingungen weiter gelten.

Im Seminar werden die rechtssystematischen Grundlagen der Eingliederungshilfe (EGH) und ein Ausblick auf weitere Reformen dargestellt.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Anspruchsvoraussetzungen der „neuen“ EGH im SGB IX sowie § 35a SGB VIII
  • Rechtsgrundlagen der EGH im SGB IX und SGB VIII
  • Neuregelungen zu den leistungsberechtigten Personen nach SGB IX
  • Leistungsumfang in den jeweiligen Rehabilitationsbereichen: med. Rehabilitation, Teilhabe an Bildung und Arbeitsleben sowie soziale Teilhabe (§§ 5, 6 SGB IX)
  • Darstellung des Leistungsrecht
  • Abgrenzung der EGH zu Leistungen der Pflege nach SGB XI und sonstigen Leistungen nach SGB  XII- Bedeutung des § 13 IV SGB XI- Bündelungsfunktion der EGH
  • Neuregelung beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der neuen Eingliederungshilfe
  • Zuständigkeiten und Kostenträgerschaft
Zielgruppe:
Berufs- und Vereinsbetreuer sowie Mitarbeiter/ innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden sowie Interessierte
Beginn:
23. September 2025, 09:00
Ende:
23. September 2025, 16:00
Anm.-schluss:
7. Juli 2025
Ort:
Geschäftsstelle
Leitung:

RA Edith Sonntag, Fachanwältin für Sozialrecht

Kosten:
EURO 200,00
Nummer:
45-25

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