Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu bewegen. Mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) wird diese Freiheit eingeschränkt, daher stellen sie eine besondere Form der Gewalt dar. Das Seminar gibt Einblick in die Thematik und die aktuelle Rechtslage. Die Teilnehmer eignen sich die Kompetenz zu Entscheidungen und Handlungssicherheit in der Anwendung von FEM und Alternativen zu FEM an. Dabei werden Rechtliche und gesetzliche Aspekte sowie Risiken und Auswirkungen bei der Anwendung vom FEM vermittelt.
Inhaltliche Schwerpunkte sind:
Übersicht über Freiheitsentziehungen im deutschen Recht – Abgrenzung der Unterbringungsvoraussetzungen: Zivilrecht, Psychisch-Kranken-Recht, Strafrechtliche Unterbringung
Vor- und Nachrang der einzelnen Unterbringungsarten
Freiheitsentziehung durch Betreuer:
Voraussetzungen, gerichtliches Genehmigungsverfahren, Zuführung zur Unterbringung; Beteiligung der Betreuungsbehörde, Regelung des Unterbringungsvollzugs, Heilbehandlung während der Unterbringung, insbes. Zwangsbehandlung, Beendigung der Unterbringung
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen
Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung, Voraussetzungen der unterbringungsähnlichen Maßnahmen, Abgrenzungsfragen, Genehmigungsbedürfnisse
Ärztliche Zwangsmaßnahmen und Verbringung
Der „Ultima-Ratio-Vorbehalt“, Anforderungskatalog an Einwilligungen in ärztliche Zwangsmaßnahmen, Der Vorrang von Patientenverfügungen, Das Verfahren bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
Auswirkungen für die Praxis, Aufgaben des Betreuers vor, während und nach den Maßnahmen
Jochen Bollmann
Diplom-Sozialwissenschaftler, Berufsbetreuer, Verfahrenspfleger