Ziel des vorgelegten Referentenentwurfs ist u.a.,das Betreuungsrecht grundlegend zu modernisieren. Hintergrund hierfür sind die unter dem Vorsitz des BMJV in den Jahren 2015 bis 2017 durchgeführten Untersuchungen zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte,‚andere Hilfen‘“. Beide Forschungsvorhaben brachten Defizite im System der rechtlichen Betreuung aber auch in dessen Vorfeld zu Tage. Des Weiteren ist das Gebot der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung i.S.d. Art.12 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im derzeit bestehenden System nicht durchgängig verwirklicht.Dies ist auch das Ergebnis der Ersten Staatenprüfung des UN-Fachausschussesfür die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Daher wurde im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode festgelegt, dass das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der beiden Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessert werden soll.
RA Henriette Chlupka, Fachanwältin für Sozialrecht