Im Seminar werden Ihnen Kenntnisse vermittelt, welche Leistungen überhaupt von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden und welche nicht. Hierbei ist insbesondere die Abgrenzung zu Leistungen aus der Pflegeversicherung in den Blick zu nehmen. Es wird das Vorgehen und die Realisierung von Leistungen für den Betroffenen besprochen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Die einzelnen Versicherungsarten werden vorgestellt und der für den Betreuer (haftungsträchtige) Übergang von Pflichtversicherungstatbeständen/der Familienversicherung zu der Statusversicherung bei dem Empfang von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Ferner wird die gesetzliche Meldepflicht von Arbeitsverhältnissen im Haushalt des Betreuten bei der GKV, das Terminservicestellengesetz und die Unterstützungsleistungen der Krankenkassen bei der Detektierung von Behandlungsfehlern von Ärzten thematisiert. In diesem Zusammenhang besprechen wir, wie Sie vorgehen müssen, wenn in der Vergangenheit hohe Beitragsrückstände bei dem Betreuten entstanden sind (Überforderungsgesetz).
Seminarschwerpunkte: System der GKV; Leistungskatalog der GKV; Haftungstatbestände im Rahmen der GKV (Versicherungsarten/Beschäftigung von Dienstleistern bei dem Betreuten); Terminservicestellengesetz; Überforderungsgesetz und Umsetzung.
RA Sybille M. Meier, Rechtsanwältin für Sozialrecht