Beschreibung:
Gegenstand des Seminars sind die für die Führung einer Betreuung relevanten Fragen der Vermögenssorge. Auf die in der Praxis auftretenden Probleme wird ausführlich eingegangen. Die Teilnehmer/innen können ihre praktischen Fälle zur Diskussion stellen.
Schwerpunkte:
- Sorge des gesetzlichen Vertreters für das Vermögen des Betreuten.
- Wahrung der Selbstbestimmung des Betreuten und dessen Eigenhandeln.
- Sinn und Aufgabe des Einwilligungsvorbehaltes, Voraussetzungen seiner Anordnung und Handlungen, auf welche sich der Einwilligungsvorbehalt erstreckt
Folgen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Der Wunsch und Wille des Betroffenen als Basis rechtlicher und praktischer Betreuertätig-keit in der Vermögenssorge, insbesondere die Bedeutung von § 1901 BGB
- Inhalt und praktisches Umgehen mit Genehmigungsvorbehalten und Beschränkungen durch das Betreuungsgericht, sowie Taktiken der Erlangung einer positiven Entscheidung
- Vermögensanlage und Sicherung, Kontengeschäfte und Verfügungen
Bericht und Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht, während der Betreuung und nach deren Ende - Gläubigerabwehr und Geltendmachung von Ansprüchen des Betreuten
- Haftungsfallen und Schadensersatz
Zielgruppe:
rechtliche Betreuer_innen, Mitarbeiter_innen in Betreuungsvereinen, Interessierte
Beginn:
12. September 2018, 09:00
Ende:
12. September 2018, 16:15
Anm.-schluss:
10. Juli 2018
Ort:
Geschäftsstelle
Leitung:
Reinhold Spanl, Hochullehrer a.D.
Kosten:
EUR 135,00
Nummer:
32-18